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Rechtliches

Geschäfts- und Allgemeine Buchungsbedingungen

I. Geltungsbereich

Das Hotel NordRaum, Hotel NordRaum GmbH (nachfolgend Hotel genannt) vermietet an den Gast das vereinbarte Hotelzimmer mit der vereinbarten Ausstattung für die vereinbarte Aufenthaltsdauer. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Beherbergungsvertrags.

II. Vertragsschluss

  1. Mit der Reservierung eines Hotelzimmers bietet der Gast dem Hotel den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast vom Hotel eine Reservierungsbestätigung, in Textform oder mündlich. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Hotel und dem Gast kommt mit dem Zugang der Reservierungsbestätigung (schriftlich oder mündlich) zustande.
  2. Angebote vom Hotel zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags sind freibleibend und unverbindlich. Das Hotel ist berechtigt, Buchungsanfragen abzulehnen, solange noch kein Beherbergungsvertrag zustande gekommen ist. Gesetzliche Benachteiligungsverbote bleiben unberührt.
  3. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Hotelzimmers. Er hat lediglich einen Anspruch auf die Überlassung eines Hotelzimmers der von ihm gebuchten Zimmerkategorie.

III. Stornierungen und Nichterscheinen

  1. Die nachfolgenden Begriffe „einfache Reservierung“ und „garantierte Reservierung“ unterscheiden sich dadurch, dass der Gast bei der einfachen Reservierung lediglich ein Zimmer bestellt, während er bei der garantierten Reservierung zusätzlich die Zahlung durch die Hinterlegung seiner Kreditkartennummer garantiert. Mit dem nachfolgenden Begriff „Stornierung“ ist der Rücktritt des Gastes vom Beherbergungsvertrag gemeint. Mit dem nachfolgenden Begriff „Nichterscheinen“ ist das bloße Nichterscheinen des Gastes am Anreisetag ohne mündliche oder schriftliche Stornierung des Beherbergungsvertrags gemeint.
  2. Eine einfache Reservierung verfällt automatisch (d.h. ohne Information an den Gast) am Anreisetag um 18:00 Uhr, wenn der Gast bis dahin nicht angereist ist oder seine Reservierung nicht durch die Hinterlegung seiner Kreditkartennummer garantiert hat. Vergleiche hierzu auch Ziffer IV. 2.
  3. Der Gast kann eine garantierte Reservierung bis 14:00 Uhr am Anreisetag kostenfrei stornieren. Für Messe- und Eventzeiten gelten die in Ziffer XVII. enthaltenen Sonderbedingungen. Stornierungen von garantierten Reservierungen, die nach 14:00 Uhr am Anreisetag erfolgen, sind nicht zulässig und führen nicht zu einer Beendigung des Beherbergungsvertrags. In diesem Fall bleibt der Gast dazu verpflichtet, den Übernachtungspreis für eine Nacht an das Hotel zu zahlen. Das gleiche gilt, wenn der Gast am Anreisetag nicht erscheint, ohne seine Reservierung zu stornieren.

IV. An- und Abreise

  1. Das Hotel stellt dem Gast das Hotelzimmer mit der vereinbarten Zimmerkategorie bzw. -ausstattung am Anreisetag nach Verfügbarkeit, in der Regel ab 14:00 Uhr, keinesfalls aber später als 15:00 Uhr zur Verfügung. Bei der Ankunft im Hotel erhält der Gast nach dem Ausfüllen des Meldescheins die Zimmernummer und die Schlüsselkarte für das Hotelzimmer. Bei geschlossener Rezeption kann die Schlüsselausgabe über den hierfür vorgesehenen Check-in-Automaten erfolgen. Dafür wird dem Gast vor Anreise ein Code mitgeteilt, den er am Check-in-Automaten eingeben muss.
  2. Im Falle einer einfachen Reservierung hat die Anreise am Anreisetag bis spätestens 18:00 Uhr zu erfolgen. Andernfalls ist das Hotel berechtigt, das für den Gast reservierte Hotelzimmer anderweitig zu vermieten, ohne dass der Gast hieraus irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Hotel herleiten kann.
  3. Am Abreisetag hat der Gast sein Hotelzimmer bis spätestens 11:00 Uhr geräumt und unbeschädigt an das Hotel zurück zu geben.

    Gibt der Gast sein Hotelzimmer am Abreisetag vertragswidrig erst nach 11:00 Uhr an das Hotel zurück, schuldet er dem Hotel aus diesem Grund einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100 % des Übernachtungspreises für eine Nacht für das Hotelzimmer. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung auf Seiten vom Hotel durch die verspätete Rückgabe des Hotelzimmers überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die vorstehende Schadenspauschale entstanden ist.

V. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Zustimmung des Hotels. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn das Hotel dem Mitbringen von Haustieren zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für das Hotelpersonal und die übrigen Hotelgäste darstellen. Pro Haustier und Übernachtung fällt eine Gebühr an, deren Höhe das Hotel dem Gast auf Anfrage, spätestens bei Abschluss des Beherbergungsvertrags, mitteilt.

  1. Haustiere dürfen nicht mit in den Frühstücksraum genommen werden.
  2. Hunde sind im Hotel anzuleinen.
  3. Tiere dürfen nicht allein im Zimmer bleiben, sofern dadurch Schäden oder Störungen drohen.
  4. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für durch das Tier verursachte Schäden.
  5. Assistenzhunde werden unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben behandelt.

VI. Nutzungsbedingungen

  1. Zur Nutzung des Hotelzimmers sind nur die im Beherbergungsvertrag ausgewiesenen Personen berechtigt.
  2. Der Gast hat das Hotelzimmer schonend und pfleglich zu behandeln.
  3. Er hat auf die übrigen Hotelgäste Rücksicht zu nehmen und die Hausordnung, die im Hotel aushängt und die Gegenstand des Beherbergungsvertrags ist, zu beachten.
  4. Das Kochen von mitgebrachten Speisen ist dem Gast im Hotelzimmer sowie im gesamten sonstigen Hotelbereich nicht gestattet.
  5. Kinder unter 14 Jahren sind während ihrer Aufenthaltsdauer im Hotel zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen.
  6. Dem Gast wird dringend empfohlen, unbeaufsichtigt kein Bargeld, keinen Schmuck, keine Wertsachen und auch keine sonstigen werthaltigen Gegenstände im Hotelzimmer oder im, am Hotel geparkten, Kraftfahrzeug aufzubewahren bzw. zu belassen. Sollte der Gast dies dennoch tun, übernimmt das Hotel keine Haftung für den Fall, dass dem Gast das Bargeld, der Schmuck, Wertsachen oder sonstige werthaltige Gegenstände gestohlen werden oder auf sonstige Weise abhanden kommen.

VII. Betreten des Hotelzimmers durch Hotelmitarbeiter

Hotelmitarbeiter dürfen das Zimmer zu angemessenen Zeiten zur vereinbarten Reinigung, zur Durchführung notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie bei einem begründeten Verdacht auf eine Gefahr oder einen erheblichen Vertragsverstoß betreten. Soweit kein Notfall vorliegt, wird auf die Privatsphäre des Gastes angemessen Rücksicht genommen.

VIII. Übernachtungspreise und sonstige Preise

  1. Der vom Gast zu zahlende Übernachtungspreis ist die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des Hotelzimmers durch das Hotel innerhalb der in Ziffer IV. dargestellten An- und Abreisezeiten. Pro Übernachtung wird – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Übernachtung durch den Gast – ein voller Übernachtungspreis berechnet.
  2. Es gelten die vereinbarten Preise bzw. die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste des Hotels. Nach Vertragsschluss ist eine Änderung des vereinbarten Preises nur zulässig, wenn der Gast nachträglich Änderungen der gebuchten Leistungen oder Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel diesen zustimmt. Werden nach Vertragsschluss gesetzliche Steuern oder öffentliche Abgaben neu eingeführt oder geändert, können diese Änderungen im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt werden.
  3. Die in diesen AGB und in dem Beherbergungsvertrag ausgewiesenen Preise bzw. Beträge verstehen sich jeweils einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.

IX. Zahlungsbedingungen

  1. Die Übernachtungspreise sowie die Preise für Nebenleistungen sind spätestens bei Ankunft des Gastes im Hotel, im Voraus zur Zahlung fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Ist die Aufenthaltsdauer des Gastes unbestimmt, wird der Übernachtungspreis sowie Preise für Nebenleistungen jeweils bis 11:00 Uhr für die nächste Nacht im Voraus zur Zahlung fällig. Leistet der Gast eine fällige Vorauszahlung oder Sicherheit trotz angemessener Nachfrist nicht, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten beziehungsweise den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
  2. Unbeschadet der Ziffer 1. ist das Hotel berechtigt, bereits zuvor, d.h. bei Reservierung, eine Vorauszahlung auf die Übernachtungskosten bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrags oder eine angemessene Sicherheit vom Gast in Form einer Hinterlegung der Kreditkartennummer zu verlangen.
  3. Forderungen für Nebenleistungen im Sinne der Ziffer 1. sind z.B. Parkplatzgebühren, Frühstückspreise, Gebühren für das Mitbringen von Haustieren, sowie alle sonstigen Forderungen, die nicht ausdrücklich im Beherbergungsvertrag als Bestandteil des Übernachtungspreises ausgewiesen sind.
  4. Ausnahmen bei der Vorauszahlung können nur durch die Empfangsmitarbeiter des Hotels genehmigt werden. Dies kann z.B. bei vorliegender Kreditkarte, Kostenübernahme oder bei Stammgästen des Hauses sein.
  5. Das Hotel akzeptiert Bargeld in Euro, Überweisungen, girocard sowie die im Hotel ausgewiesenen Debit- und Kreditkarten. Sonstige Zahlungsmittel sind nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung vom Hotel zulässig.
  6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte kann der Gast nur geltend machen, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

X. Ansprüche wegen Sachmängeln

Kann das Hotel seine Leistungen aufgrund eines von ihm nicht zu vertretenden Ereignisses höherer Gewalt nicht erbringen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Schadensersatzansprüche bestehen nur, soweit das Hotel das Leistungshindernis zu vertreten hat.

XI. Haftung des Hotels

  1. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Hotels ist wie folgt beschränkt:
    • Das Hotel haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag.
    • Das Hotel haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag sowie für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen.

    Wesentliche Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag im vorstehenden Sinne sind solche Pflichten, die das Hotel gegenüber dem Gast nach dem Inhalt und Zweck des Beherbergungsvertrags gerade zu erfüllen hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Beherbergungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

    Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei schuldhaft verursachten Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung von eingebrachten Sachen des Mieters. In diesen Fällen richtet sich die Haftung des Hotels nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Hotels für Mängel bei Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.
  3. Verzögerungen bei der Zurverfügungstellung des Hotelzimmers aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Hotel die Zurverfügungstellung des Hotelzimmers nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen -, hat das Hotel auch bei garantierten Reservierungen nicht zu vertreten. Sie berechtigen das Hotel, die Zurverfügungstellung des Hotelzimmers um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben. Dauert die Verzögerung am Anreisetag länger als 18:00 Uhr an, ist der Gast berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

XII. Anzeigepflicht

Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung seiner Sachen sowie im Falle eines Brands, eines Wasserschadens oder eines sonstigen Schadens im Hotelzimmer, hat der Gast das Hotelpersonal unverzüglich zu informieren und alles zu tun, was bei der Aufklärung des Diebstahls bzw. bei der Beseitigung des Schadens hilfreich sein kann.

XIII. Beendigung des Beherbergungsvertrags

  1. Das Hotel ist zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt, wenn der Gast die von ihm geschuldete Vorauszahlung und/oder die von ihm geschuldete Sicherheit nicht rechtzeitig oder nicht vollständig leistet.
  2. Der Gast kann den Beherbergungsvertrag während der Aufenthaltsdauer jederzeit bis spätestens 18:00 Uhr mit Wirkung zum darauf folgenden Tag, 11:00 Uhr, ordentlich kündigen.
  3. Jeder Vertragspartner kann den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das Hotel ist insbesondere dazu berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn der Gast während seines Aufenthalts im Hotel unter dem Einfluss von Drogen steht, das Hotelzimmer zur Prostitution nutzt, Hotelpersonal oder andere Hotelgäste beleidigt, die Ruhe der anderen Hotelgäste stört, in der Vergangenheit bereits Scheinreservierungen vorgenommen hat und/oder das Hotelinventar bzw. die Zimmerausstattung mutwillig zerstört oder beschädigt. Dazu zählt insbesondere auch das Rauchen in einem Nichtraucherzimmer.

XIV. Datenschutz

  1. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten von ihm zum Zwecke der Vertragsdurchführung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch das Hotel gespeichert, verarbeitet und an mit dem Hotel verbundene Unternehmen sowie ausgewählte dritte Dienstleister übermittelt werden. Das Hotel ist berechtigt, sich bei der Durchführung der Datenverarbeitung im erforderlichen Umfang verbundener Unternehmen sowie ausgewählter dritter Dienstleister zu bedienen und personenbezogene Daten gemäß dieses Abschnittes an diese Unternehmen weiterzuleiten, von diesen speichern und verarbeiten zu lassen.
  2. Der Gast ist berechtigt, der Verwendung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Werbung jederzeit zu widersprechen. Weiterhin bleiben die Rechte des Gastes auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner durch das Hotel gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber dem Hotel unberührt.
  3. Soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, werden die personenbezogenen Daten des Gastes nach Beendigung des Beherbergungsvertrags und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

XV. Allgemeine Bestimmungen

  1. Bei Widersprüchen zwischen dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB gelten vorrangig die Bestimmungen des Beherbergungsvertrags.
  2. Der Beherbergungsvertrag und diese AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden zu dem Beherbergungsvertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  3. Sämtliche nach dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Schriftform, sofern dies nicht ausdrücklich anders bestimmt ist.
  4. Das Hotel ist berechtigt, sämtliche Rechte oder Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag auf Dritte zu übertragen. Eine Abtretung von Rechten oder Ansprüchen aus dem Beherbergungsvertrag durch den Gast bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.
  5. Das Hotel ist berechtigt, Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag durch Dritte erbringen zu lassen.
  6. Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten der Parteien am nächsten kommt.
  7. Auf den Beherbergungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts Anwendung.
  8. Ist der Gast Kaufmann und ist der Beherbergungsvertrag dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzuordnen, so kann das Hotel diesen Gast an dem für den Firmensitz vom Hotel zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen. Das Hotel selbst kann von dem Gast nur an dem für den Firmensitz des Hotels zuständigen Gericht verklagt werden. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt auch für Gäste, die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben.

XVI. Sonderbedingungen für Gruppenreisen

  1. Mit dem nachfolgenden Begriff „Reisegruppe“ wird eine Gruppe von Gästen bezeichnet, die gemeinsam mindestens 10 Zimmer belegen. Abweichend von bzw. ergänzend zu den vorstehenden Regelungen gilt für eine Reisegruppe Folgendes:
  2. Die Reisegruppe wird dem Hotel einen Ansprechpartner („Gesamtverantwortlichen“) benennen.
  3. Vor Anreise der Reisegruppe ist dem Hotel eine Namensliste mit allen Teilnehmern vorzulegen.
  4. Bei Reservierung erhält der Gesamtverantwortliche vom Hotel eine Reservierungs- bzw. Buchungsbestätigung mit den wesentlichen Angaben der aufgenommenen Reservierung bzw. Buchung und Angaben zum Check-in sowie ggf. zur Sicherheitsleistung sowie sonstigen Zahlungsbedingungen. Gruppenreservierungen sind stets und automatisch garantierte Reservierungen im Sinne von Ziffer III.1.
  5. Die Reisegruppe hat 50 % der Übernachtungskosten per Banküberweisung auf das Bankkonto des Hotels zu zahlen, das in der Reservierungs- bzw. Buchungsbestätigung angegeben ist oder das das Hotel dem Gesamtverantwortlichen nach Abschluss der Reservierung mitteilt. Der Restbetrag ist bei Anreise im Hotel in voller Höhe fällig. Gebühren für Auslandsüberweisungen hat die Reisegruppe dem Hotel spätestens bei Ankunft im Hotel in voller Höhe zu ersetzen.
  6. Die Anzahlung der Reisegruppe inklusive Kosten für Nebenleistungen im Sinne der Ziffer IX. 3. ist im Voraus, spätestens vier Wochen vor dem Anreisetag, oder, falls die Reservierung später als vier Wochen vor dem Anreisetag erfolgt, sofort zur Zahlung fällig, und zwar jeweils unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Wenn die Reisegruppe bzw. der jeweilige Gast die Übernachtungskosten nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Anreisetag zahlt, behält das Hotel sich vor, im Falle einer hinterlegten Kreditkartennummer die Kreditkarte in Höhe der geschuldeten Übernachtungskosten zu belasten. Ist bis vier Wochen vor Anreise keine Zahlung erfolgt oder ist die hinterlegte Karte nicht belastbar, ist das Hotel berechtigt, das für die Reisegruppe bzw. den jeweiligen Gast reservierte Hotelzimmer (ohne vorherige Information an den Kunden) anderweitig zu vermieten, ohne dass der Gast hieraus irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Hotel herleiten kann.
  7. Die Reisegruppe kann ihre Reservierung bis vier Wochen vor dem Anreisetag kostenfrei stornieren oder ändern. Spätere Stornierungen und Änderungen sind nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung vom Hotel sowie in der Regel nur gegen Zahlung einer Stornogebühr möglich.
  8. Das Hotel stellt der Reisegruppe ihre Hotelzimmer mit der vereinbarten Zimmerkategorie bzw. -ausstattung am Anreisetag nach Verfügbarkeit, in der Regel ab 14:00 Uhr, keinesfalls aber später als 15:00 Uhr zur Verfügung.
  9. Das Hotel ist berechtigt, bei Ankunft der Reisegruppe im Hotel eine Sicherheit in Höhe von bis zu € 500,00 pro Reisegruppe vom Gesamtverantwortlichen zu verlangen.
  10. Die Reisegruppe erhält vom Hotel Sammelrechnungen, die dem Gesamtverantwortlichen übergeben werden.

XVII. Sonderbedingungen für Messe- und Eventzeiten

  1. Wann Messe- und Eventzeiten sind, teilt das Hotel dem Gast jederzeit auf Anfrage, spätestens bei Buchung oder Reservierung, mit. Abweichend von bzw. ergänzend zu den vorstehenden Regelungen gilt für Messe- und Eventzeiten Folgendes:
  2. Für Übernachtungen sind lediglich garantierte Reservierungen möglich. Einfache Reservierungen sind nicht möglich.
  3. Die Zahlungsbedingungen der Ziffer XVI. 6. gelten entsprechend. Für Stornierungen sowie Änderungen der Aufenthaltsdauer, der Zimmerkategorie oder der Zimmeranzahl gilt Ziffer XVI. 7. entsprechend.

Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Fassungen in anderen Sprachen sind eine Übersetzung zur Information.

Hotel NordRaum GmbH · Stand: September 2026.