Diese Erklärung gilt für die Website des Hotel NordRaum. Wir sind bemüht, sie für alle Gäste nutzbar zu machen — auch für Menschen, die auf Tastaturbedienung, Vergrößerung oder einen Screenreader angewiesen sind.
Stand der Umsetzung
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.1, Stufe AA. Umgesetzt sind unter anderem: durchgehende Bedienbarkeit mit der Tastatur, sichtbare Fokusmarkierungen, Textalternativen für aussagekräftige Bilder, eine sinnvolle Überschriftenstruktur, Beschriftungen an allen Formularfeldern sowie Kontraste, die die geforderten Werte einhalten. Die Karte auf der Kontaktseite lädt erst auf ausdrücklichen Klick; die Anfahrt ist zusätzlich als Fließtext beschrieben.
Bekannte Einschränkungen
Die Buchungsstrecke wird von einem externen Anbieter bereitgestellt. Auf deren Gestaltung haben wir nur mittelbar Einfluss; wir stehen dazu im Austausch mit dem Anbieter. Das Video im Kopfbereich der Startseite läuft ohne Ton, ist rein schmückend und lässt sich anhalten; bei aktivierter Einstellung „Bewegung reduzieren“ wird stattdessen ein Standbild gezeigt. Die Fotos in den Zimmergalerien tragen bislang nur eine zählende Beschreibung („Foto 2“) statt einer inhaltlichen; wir arbeiten daran. Einzelne ältere Beiträge im Blog können Bilder ohne ausführliche Beschreibung enthalten. Eine Fassung in Leichter Sprache und in Gebärdensprache gibt es derzeit nicht.
Barrieren melden
Ist Ihnen etwas aufgefallen, das Sie an der Nutzung hindert? Schreiben Sie uns — wir kümmern uns darum und melden uns zurück. Sie erreichen uns unter:
Hotel NordRaum GmbH
Europaallee 1-3, 28309 Bremen
+49 421 458570
info@hotel-nordraum.de
Hilfe vor Ort
Wenn Sie eine Buchung nicht selbst abschließen können oder möchten, rufen Sie uns einfach an. Wir nehmen Ihre Reservierung telefonisch auf und beraten Sie zu den Zimmern, die zu Ihren Bedürfnissen passen. Barrierefreie Zimmer stehen auf Anfrage zur Verfügung.
Schlichtung
Können wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden.
Stand dieser Erklärung: August 2026. Sie wird bei Änderungen an der Website überprüft und fortgeschrieben.